Nachsorge

 

Die Nachsorge nach primären Krebserkrankungen erfolgt individuell in enger Abstimmung mit den betreuenden Gynäkologinnen und Gynäkologen bzw. Hausarztinnen/Hausärzten. Die hierbei vorgesehenen Untersuchungen und Intervalle entsprechen den Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften:

1.– 3. Jahr alle 3 Monate, danach alle 6 Monate bis zum 5. Jahr

Auch bei erneutem Auftreten (Rezidiv) oder fortgeschrittener Erkrankung werden individuelle Therapie- und Betreuungskonzepte mit den o.e. Ärzten abgestimmt, in die – wenn nötig – ambulante Pflege- und Sozialdienste kooperativ eingebunden werden.

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